European Hystorical Martial Arts

Historische Fechtkunst des europäischen Mittelalters

Impressum

E.H.Y.M.A. ist eine Satire und keine ernstgemeinte Webseite. Sie persifliert die Geldgier mancher Kampfkunstverbände und die Irrungen bei der Definition von moderner oder historischer Kampfkunst. Zusätzlich soll die Satireseite auf die Gefahr der Ausnutzung der Gutgläubigkeit von Menschen aufmerksam machen. Sie soll das Mißtrauen wecken, wenn Leistungen versprochen werden, die im Bereich der Selbstverteidigung oder im Bereich des Schwertkampfes nicht gehalten werden können. Leider vertrauen sehr viele Laien so genannten Schwertmeistern oder Möchtegernkämpfern in verschiedenster moderner oder historisch angehauchter Kostümierung und erlernen dort eine teilweise gefährliche Mischung aus Schaukampf oder so genannten Vollkontakt. Diese zum Teil unverantwortliche Art mit Waffensimulatoren umzugehen mag sicherlich auch Spaß machen, doch ist sie mit Vorsicht zu genießen und ein Konsument sollte entsprechend gewarnt sein.

Wie erkenne ich Unsinn oder gar einen Betrug?

Lese diese Seite. Diese Seite ist eine Satire, die den Unsinn oder die fragwürdigen Methoden anderer auf die Schippe nimmt. Wenn hier etwas steht, was auch auf anderen Seiten zu finden ist, dann sollte man sehr mistrauisch werden.

Hier seien ein paar Faustregeln genannt:

  • Wenn sich jemand Schwertmeister oder Fechtmeister nennt, so muss dieser approbiert sein. Dies geschieht durch die nationalen Repräsentanten eines international anerkannten Verbandes oder zumindest durch eine anerkannte Vereinigung eines Landes. Ist die Approbation nicht vorhanden, ist der Mensch hinsichtlich seines Titels ein Betrüger.
  • Wenn jemand behauptet in kurzer Zeit, sein ein schwacher Mensch in der Lage, sich gegen zuvor körperlich überlegenen Menschen im körperlichen Kampf durchzusetzen, so ist das eine Lüge. Selbst jahrelanges Techniktraining ist kein Ausgleich gegenüber deutlicher körperlicher Überlegenheit. Erst hartes körperliches Training kann die Überlegenheit ausgleichen, denn dann ist der Mensch nicht mehr schwach.
  • Wenn jemand für Prüfungen eine Gebühr nimmt, die deutlich höher als der damit verbundene Aufwand ist, so ist das ein deutlicher Hinweis auf Geldschneiderei.

Weitere Hinweise auf das unlautere Vorgehen von Verbänden oder Schulen sind:

  1. Vergabe von sogenannten Exklusiven Lizenzen an “Boten”. Menschen werden gegen Barzahlung dazu ausgebildet, Dependencen zu eröffnen und müssen bei Erfolg Lizenz-/Verbandsgebühren zahlen. Sie erhalten eigentlich keine geldwerte Gegenleistung im laufenden Betrieb.
  2. Mitglieder werben Mitglieder und erhalten dadurch einen regelmäßigen Vorteil, der durch den höheren Betrag des neuen Mitglieds gedeckt wird. Neues Mitglied zahlt also den Preis für das alte mit.
    Siehe dazu § 16 Abs. 2 UWG – http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__16.html
  3. Titel und Positionen werden gegen direkte oder versteckte Geldleistungen vergeben und sind durch nichts gerechtfertigt. Der Kunde zahlt für den Titel, nicht für seine Fähigkeiten. Erfolgserlebnisse werden gekauft.

Findet man eines dieser Erkennungszeichen, so mag das noch irgendwie gut gehen. Sowas hat ja inzwischen fast jeder auch wenn es nicht schön ist. Es ist noch kein Hinweis auf betrügerische Absicht, sondern ein leider inzwischen marktübliches Vorgehen. Findet man da mehrere Hinweise, so ist eine betrügerischer Wille vermutlich schon am Werk wobei auch hier bewußter Betrug nicht sein muss, evtl. ist das nur Nachahmung. Kommen dazu noch kleinere Betrügereien wie gefälschte oder geschönte Lebensläufe, brutaler Konkurrenzkampf mit allen legalen und manch grauen bzw. illegalen Mitteln, besetzen von marktaffinen Bereichen von denen man nachweislich keine Ahnung hat, dann sollte man von der Mitgliedschaft in einem solchen Verband dringend absehen.

Wie erkenne ich eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Kampfkunst?

An dem absoluten Mangel an Versprechungen außer dem einen Versprechen: hartes, anstrengendes Training. Gute Kampfkunstanleitung kann durchaus was kosten. Doch dann sollte der Schwerpunkt auf der Ausbildung im Einzelunterricht oder sehr kleinen Gruppen liegen. Die Gruppen sollten gewollt klein sein und nicht weil es an Interessenten mangelt. Eine Kampfkunstschule oder ein Verein, bei dem auch Schüler ablehnt werden, ist ein guter Anhaltspunkt. Die Lernenden sollten als Schüler und nicht als zahlende Kunden betrachtet werden. Es sollten die Schüler nicht geschont werden, auch wenn es schmerzt. Denn es wird keinen Kampf ohne Schmerzen geben und auch die Auseinandersetzung mit diesem ist Teil der Kampfkunst.

Wie erkenne ich eine guten Kampfsportgruppe?

An dem absoluten Mangel an Versprechungen außer dem einen Versprechen: gemeinsamer Spaß an der Sache. Der Schwerpunkt beim Kampfsport liegt nicht in der Abwesenheit von Kampfkunst (wie oft von den harten Kampfkünstlern behauptet). Sondern der Schwerpunkt ist eine Reise zur Kampfkunst, die gemeinsam erlebt wird. Dies kann in verschiedenen Kampfsportarten dazu führen, dass die Kampfkunst ins Abseits gerät und man sich praktisch ziellos auf die Reise begibt. Das ist durchaus auch in Ordnung. Es muss nicht jeder zum Kampfschwein ausgebildet werden. Die Vorteile der körperlichen Bewegung und das gemeinsame Erlebnis kann nicht genommen werden. Kennzeichen eines Kampfsports sind Frontalunterricht, große gemeinsam unterrichtete Gruppen und wenig Korrekturen des einzelnen Teilnehmers. Je mehr das stattfindet, desto mehr wird sich von der Kampfkunst entfernt.

Satire und Zitate

Die Satire verwendet Zitate in verfälschter Form unter der Berufung auf das Zitatrecht und dem Recht der Satire. Allgemein gilt, “dass die (künstlerische) Auseinandersetzung mit einem anderen Werk im Wege der Satire oder Parodie zulässig ist und der Urheber des Ausgangswerks dies hinzunehmen hat”.

Sollte sich dabei jemand tatsächlich zu sehr gestört fühlen, bitten wir um einen entsprechenden Kommentar bzw. Benachrichtigung an den Webmaster.

Zum Hinweis des Zitatsrechts bei einer Satire machen wir gerne auf die entsprechenden Urteile des BGH aufmerksam, so zum Beispiel: 

BGH, 13.04.2000 – I ZR 282/97 – Mattscheibe

a) Eine freie Benutzung geschützter Laufbilder aus einer Fernsehshow kann auch dann anzunehmen sein, wenn diese unverändert in eine Satire auf diese Show übernommen werden. Dabei kommt es – über die Anforderungen des § 24 UrhG hinaus – nicht darauf an, ob die Übernahmen “erforderlich” sind.

b) Bei der Beurteilung einer Satire als selbständiges Werk ist es unerheblich, wie das Gelingen oder die inhaltliche Tendenz der darin gestalteten Kritik gewertet werden kann.

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